Grundpflege in Mainz und Wiesbaden

Die Grundpflege beim Pflegedienst Kaisermann ist die essentielle, pflegerische Versorgung von Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre alltäglichen Grundverrichtungen selbstständig zu bewältigen. Diese Form der Pflege umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, das tägliche Leben und das Wohlbefinden von Pflegebedürftigen in Mainz und Wiesbaden zu verbessern.

Zu den Hauptaspekten der Grundpflege gehören:

Körperpflege: Hierzu zählt die Haut- und Gesichtspflege, das Baden oder Duschen, das Zähneputzen und andere persönliche Hygienemaßnahmen.
Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme.
Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Lagewechsel im Bett und bei anderen Bewegungen.
Weitere Unterstützungen: Dies beinhaltet die Vorbeugung gesundheitlicher Probleme, die Förderung der Eigenständigkeit und die Unterstützung bei der Kommunikation.

Kosten und Pflegegrad

In Mainz, Wiesbaden und Umgebung übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die häusliche Grundpflege, wenn eine pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad (1-5) hat. Der Pflegegrad richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Die Pflegekasse deckt die Kosten für professionelle Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste wie den Pflegedienst Kaisermann. Die Kostenübernahme ist jedoch begrenzt und hängt vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab. Manchmal kann es notwendig sein, private Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um alle benötigten Leistungen abzudecken.

Pflegedienst Kaisermann – Ihr Partner für Grundpflege in Mainz und Wiesbaden

Beim Pflegedienst Kaisermann legen wir großen Wert auf eine professionelle, empathische und individuell angepasste Grundpflege. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Klienten durch maßgeschneiderte Pflegemaßnahmen zu steigern. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen können.

Leistungen der Grundpflege nach SGB XI

Ernährung
  • Anreichen des Essens
  • Gegebenenfalls Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung/Mahlzeiten
  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Gegebenenfalls Pflege der Sonde
  • Ernährungsberatung
Mobilität
  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Auskleiden
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Gehen und Stehen
  • Unterstützung bei Eigeninitiativen
Therapeutische Pflege
Schmerzmanagement: Methoden zur Schmerzlinderung und -kontrolle.
Körperpflege
  • Waschen, Duschen oder Baden
  • Kämen, Rasieren
  • Mundpflege
  • Hilfe bei Ausscheidungen *
  • Hygienemaßnahmen im Intimbereich

* (Kontrolle während des Vorgangs, Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung, evtl. Reinigung der Pflegehilfsmittel)

Präventive Pflege
  • Sturzprophylaxe: Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen.
  • Dekubitusprophylaxe: Vorbeugung von Druckgeschwüren.
  • Kontrakturprophylaxe: Verhinderung von Gelenkversteifungen.
  • Thromboseprophylaxe: Maßnahmen zur Verhinderung von Blutgerinnseln.
  • Intertrigoprophylaxe: Vorbeugung von Hautreizungen in Körperfalten.
  • Inkontinenzprophylaxe: Vorbeugung von Harn- oder Stuhlinkontinenz.
  • Pneumonieprophylaxe: Vorbeugung von Lungenentzündungen.